Ehrenordnung des TuS Hamborn-Neumühl
Ehrenangelegenheiten, dass heißt Zuerkennung von Ehrungen werden auf Antrag durch den Rechts- und Ehrenrat bearbeitet. Dieser wir gemäß der Vereinssatzung, in der jeweils gültigen Fassung, jährlich von der Hauptversammlung gewählt.
Einsprüche gegen die Ergebnisse des obengenannten Verfahrens können die Betroffenen oder andere Vereinsmitglieder beim Vorstand erheben. Dieser berät und beschließt alsdann in gemeinsamer Sitzung mit dem Rechts- und Ehrenrat endgültig.
Um die Teilnahme aller Vereinsmitglieder am Vereinsgeschehen zu fördern und insbesondere das Interesse bei langjährigen Mitgliedern, oder Mitgliedern die im besonderen Maße im Interesse des Vereins tätig sind, oder gewesen sind, zu erhalten, ist es wichtig, die Treue und/oder Tätigkeit dieser Mitglieder in angemessener Form auszuzeichnen. Aus diesem Grunde wird eine Datensammlung geführt. Alle bereits früher ausgesprochenen Ehrungen sind in dieser Datensammlung nach Möglichkeit aufzunehmen.
Die Führung der Datensammlung obliegt dem Rechts- und Ehrenrat in Verbindung mit dem Vorstand. Darin aufgeführt werden alle Mitglieder nach Mitgliedszeiten und Tätigkeiten.
Die Anerkennung von Ehrungen erfolgt jeweils anlässlich des Vereinsstiftungsfestes oder einer vergleichbaren Veranstaltung.
Maßgebend für die Ehrungen sind jeweils Punktzahlen für Tatsachen, die entweder aus echten schriftlichen Unterlagen (Datensammlung) ermittelt werden können oder aufgrund von Angaben zweier Zeugen zuerkannt werden, die mindestens 15 Jahre Vereinsmitglied sind.
Nachstehend aufgeführte Ehrungen sind vorgesehen:
- Verleihung des bronzenen Vereinsabzeichens: 15 Punkte
- Verleihung des silbernen Vereinsabzeichens: 25 Punkte
- Verleihung des goldenen Vereinsabzeichens: 40 Punkte
Für darüber hinaus besonders verdiente Mitglieder oder Nichtmitglieder wird von Fall zu Fall vom Vorstand und Rechts- und Ehrenrat eine Entscheidung getroffen.
Tabelle zur Errechnung der Punktezahlen:
- je Jahr Mitgliedschaft: 1 Punkt
- je Jahr Tätigkeit im Vorstand: 3 Punkte
- je Jahr Tätigkeit im Fachausschuss, Rechts- und Ehrenrat, Kassenprüfer: 2 Punkte
- je Jahr Tätigkeit als Übungsleiter oder Trainer: 1 Punkt
- für besondere Leistungen auf Vorschlag des Rechts- und Ehrenrats oder Vorstands: bis zu 5 Punkte
Anträge für das Verfahren zu Ehrungen können durch jedes Vereinsmitglied, auch für andere Vereinsmitglieder, beim Vorsitzenden des Vorstands oder dem Vorsitzenden des Rechts- und Ehrenrats gestellt werden.


